Liebe Mitglieder, gerne beraten wir Sie nach Absprache telefonisch zu den Geschäftszeiten oder per E-mail. Sie erreichen uns unter Tel. 07681-23561 oder unter haus-grund-waldkirch@t-online.de Bezüglich der Nebenkostenabrechnungen sprechen Sie sich bitte telefonisch mit mir ab. Wir bitten um Ihr Verständnis. - Aktuelle Haus & Grund Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Waldkirch e.V. Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten gemäß Art.13 DS-GVO (Datenschutzordnung)
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des § 13 Abs.1 a( DS-GVO ist
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Waldkirch e.V., Marktplatz 21, 79183 Waldkirch
Tel.: 07681-23561
E-Mail: haus-grund-waldkirch@t-online.de
Vorstand: RA Rüdiger Schirmeister
§ 2
Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden der Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Adresse, Telefon- und gegebenenfalls Faxnummer und E-Mail-Adresse sowie das Datum des Vereinsbeitritts verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6 Abs.1 b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Beitragsverwaltung und der Abbuchung von Rechnungsbeträgen aus in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Leistungen des Vereins wird die Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage ist Art.6 Abs.1 b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Lohnabrechnung werden von den Beschäftigten des Vereins der Name, Vorname, Religionszugehörigkeit,die Adresse sowie die Steuernummer verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6 Abs.1 b) DS-GVO.
Zum Zwecke der Außendarstellung werden Fotos von Veranstaltungen auf der Vereinshomepage www.haus-grund-waldkirch.de veröffentlicht. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art.6 Abs.1 a) DS-GVO.
§ 3
Empfänger der personenbezogenen Daten
Zur Erfüllung des Anspruches der Mitglieder auf den monatlichen Bezug der Zeitschrift "Süddeutsche Wohnwirtschaft" übermittelt der Verein an die jeweilige Redaktion der Zeitschrift die Namen und Adressen der Mitglieder.
Zum Zwecke der Lohnabrechnung übermittelt der Verein den Namen, Vornamen, die Adresse und die Steuernummer der Beschäftigten an ein externes Steuerberaterbüro.
§ 4
Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
Listen von Mitgliedern werden den jeweiligen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Verein (z.B. Vorstandsmitglieder, Kassierer) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
§ 5
Kommunikation per E-Mail
Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
§ 6
Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Kassierer), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§7
Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 8
Speicherdauer der Daten gemäß § 2 dieser Ordnung
Die für die Mitgliederverwaltung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Die für die Beitragsverwaltung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Die für die Lohnabrechnung notwendigen Daten werden nach 10 Jahren gelöscht.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
§ 9
Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied steht ein Recht auf Auskunft (Art.15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art.16 DS-GVO) oder Löschung (Art.17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art.21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
§ 10
Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 26. März 2019 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Ihr Haus & Grund-Team